1. Anbieter und Geltungsbereich
Hirekraft ist ein Angebot der SZB (Sagdullaev Zwei Brüder) UG (haftungsbeschränkt), Windthorststraße 20, 48153 Münster, Deutschland. Diese Bedingungen gelten für Fachkräfte, Arbeitgeber und sonstige berechtigte Nutzer der Plattform. SZB betreibt Hirekraft als Personalvermittler und übernimmt die vereinbarte Suche, Abstimmung und Vermittlung. Der Arbeitgeber bezahlt die vereinbarten Vermittlungsleistungen; für Kandidaten ist die Vermittlung kostenlos. Der Arbeitsvertrag entsteht unmittelbar zwischen Kandidat und Arbeitgeber. Arbeitnehmerüberlassung und das Verleihen eigener Beschäftigter werden nicht angeboten.
2. Leistungsbeschreibung
Für diese Personalvermittlung stellt Hirekraft Funktionen für Stellenrecherche, Profilerstellung, Bewerbung, Kommunikation, Terminplanung, Matching, Dokumentenstatus, Kontaktfreigabe und Moderation bereit. Hirekraft ist weder Arbeitgeber noch Behörde und entscheidet nicht über Arbeitsvertrag, Visum, Anerkennung oder Aufenthalt.
Eine Einstellung, ein Visum, eine Anerkennung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht garantiert. Vereinbarte Leistungspflichten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Fachinformationen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.
3. Kostenfreiheit für Fachkräfte
Registrierung, Stellensuche, Matching, Bewerbung und Arbeitsvermittlung sind für Fachkräfte kostenlos. Für die Vermittlung wird von Kandidaten keine Vergütung verlangt oder entgegengenommen. Eine Zahlung verschafft keinen Vorrang im Matching oder bei einer Auswahlentscheidung.
4. Registrierung und Kontosicherheit
Angaben müssen wahr, vollständig, aktuell und zuordenbar sein. Persönliche Zugänge dürfen nicht weitergegeben werden. Verdächtige Zugriffe sind unverzüglich zu melden. Organisationen werden vor Zugriff auf personenbezogene Kandidatendaten manuell geprüft.
5. Pflichten von Fachkräften
Fachkräfte dürfen nur eigene und rechtmäßig nutzbare Angaben oder Dokumente einreichen. Qualifikation, Erfahrung, Sprachstand, Aufenthalts- und Verfügbarkeitsangaben dürfen nicht irreführend sein. Kommunikation muss respektvoll und ausschließlich bewerbungsbezogen erfolgen.
6. Pflichten von Arbeitgebern
Arbeitgeber dürfen nur reale, aktuelle, rechtlich zulässige Stellen mit direktem Arbeitsvertrag veröffentlichen. Stellen sind nach Besetzung oder Ablauf zu schließen. Kandidatendaten dürfen nur für den konkreten Vorgang, nicht für Werbung, Verkauf, fremde Pools oder unberechtigte Dritte genutzt werden. Diskriminierende Auswahl oder Inhalte sind unzulässig.
7. Profile und Freigaben
Freigegebene Poolprofile werden berechtigten Arbeitgebern pseudonymisiert angezeigt. Prüfkennzeichen dokumentieren einen administrativen Freigabestatus, keine amtliche Echtheitsprüfung aller Angaben. Die Poolsichtbarkeit und konkrete Kontaktfreigaben sind getrennte Entscheidungen. Ein Widerruf sperrt den weiteren Portalzugriff; bereits rechtmäßig übermittelte Angaben lassen sich dadurch nicht beim Empfänger zurückholen. Im eigenen Dokumentbereich gespeicherte Dateien werden nicht durch eine Pool-Kontaktfreigabe freigegeben.
8. Matching und Auswahl
Matching und Check sind Entscheidungshilfen auf Grundlage beruflicher Kriterien. Sie dürfen nicht als alleinige Grundlage für Einladung, Ablehnung oder Vertrag verwendet werden. Der Check verwendet die im Ergebnis erläuterten festen Regeln und keine KI. Seine Punkte sind kein Eignungsnachweis und werden nicht in das Bewerbungsverfahren übertragen.
8a. Grenzüberschreitende Vermittlung
Bei grenzüberschreitender Vermittlung informiert SZB nach Maßgabe des § 299 SGB III vor Abschluss des Arbeitsvertrags schriftlich, auf eigene Kosten und in einer für die Fachkraft verständlichen Sprache über Arbeitgeber, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Entgelt und Abzüge, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare kollektive Regelungen sowie einschlägige Beratungsangebote. Die konkreten Angaben werden im jeweiligen Vorgang bereitgestellt. Die vorliegende allgemeine Seite ersetzt diese individuelle Information nicht.
9. Kommunikation
Unzulässig sind Spam, Werbung, Drohungen, sexuelle Inhalte, schädliche Links, Umgehungsversuche und Anfragen nach nicht erforderlichen sensiblen Daten. Gesprächsaufzeichnungen sind nur mit vorheriger wirksamer Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
10. Inhalte und Moderation
Nutzer behalten die Rechte an eigenen Inhalten und räumen Hirekraft die für die gewählte Plattformfunktion erforderlichen Nutzungsrechte ein. Rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende, persönlichkeitsrechtsverletzende oder fremde Rechte verletzende Inhalte sind untersagt. Hirekraft kann Inhalte prüfen, korrigieren, anonymisieren, ablehnen, entfernen oder sperren.
11. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen stabilen und sicheren Betrieb, schulden bei kostenlosen Funktionen jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und externe Dienste können Einschränkungen verursachen.
12. Haftung
Die Haftung ist bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in zwingenden gesetzlichen Fällen unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist sie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für freie Entscheidungen von Nutzern oder Behörden und für ausbleibenden Vermittlungs-, Anerkennungs-, Visa- oder Einstellungserfolg wird nicht gehaftet.
13. Sperrung und Beendigung
Bei konkreten Sicherheitsrisiken, falschen Angaben oder erheblichen Regelverstößen können Inhalte oder Zugänge verhältnismäßig beschränkt werden. Soweit rechtlich und praktisch möglich, erhalten Betroffene eine Begründung und Gelegenheit zur Beschwerde.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, ist Münster Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.